Badeordnung

1.1 Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad Westercelle als einer gemeinnützigen Einrichtung. Die Badegäste sollen hier
Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher im Allgemeininteresse.

1.2 Die Badeordnung mit ihren Anlagen ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte oder dem Betreten des Bades und seiner Außenanlagen wird der Badegast Nutzer und unterliegt den Bestimmungen dieser Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.

1.3 Bei Vereins- oder Gemeinschaftsveranstaltungen und bei Gruppenbesuchen sind die Übungs- oder Gruppenleiter, bei den Schwimmübungsstunden der Schulen die Aufsicht führenden Lehrkräfte für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich.

2.1 Die Benutzung des Bades steht im Rahmen dieser Badeordnung grundsätzlich jedermann frei.

2.2 Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden oder Anstoß erregenden Krankheiten, mit offenen Wunden, Epileptiker und geistig Behinderte ohne fachkundige Aufsicht. Auch eine Nutzung im angetrunkenen Zustand ist unzulässig.

2.3 Kinder unter sieben Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung Erwachsener unter deren ausschließlicher Verantwortung betreten. Kinder unter zehn Jahren ohne Begleitung Erwachsener müssen beim Eintritt ins Bad entweder den Erwerb des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Bronze nachweisen oder eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten unter Angabe von Anschrift und Telefon-Nr. vorlegen.

3.1 Der Zutritt zum Freibad ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte zulässig.

3.2 Die Eintrittskarte ist gegen Zahlung des festgesetzten Entgeltes nach der jeweils geltenden Preisübersicht (Anlage) erhältlich.

3.3 Die Eintrittskarte gilt am Tage der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Betreten des Bades. Saisonkarten sind nicht übertragbar. Saisonkarten  und Elferkarten gelten nur für
eine Badesaison.

3.4 Die Eintrittskarte ist an der Kasse und auf Verlangen auch der Aufsicht im Bad vorzuzeigen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird nicht erstattet. Das gilt auch für Saisonkarten und Elferkarten.

Der Förderverein Freibad Westercelle e.V. (Betreiber) fördert den Sport, insbesondere den Schwimmsport. Schwimmunterricht und andere sportliche
Aktivitäten finden im Freibad nach vorheriger Vereinbarung und Entrichtung des mit dem Betreiber vereinbarten Entgelts statt.

5.1 Die Öffnungszeiten werden am Badeingang sowie im Internet unter www.freibad-westercelle.de bekannt gemacht.
5.2 Der Betreiber kann die Öffnungszeiten bei besonderen Anlässen, bei schlechter Witterung

Die Badezeit endet mit dem Verlassen des Freibades, spätestens eine Viertelstunde vor dem täglichen Betriebsschluss.
Eintrittskarten werden bis zu einer Stunde vor Ende der Badezeit ausgegeben.
7.1 Abgesperrte Rasenflächen dürfen nicht, die Beckenumgänge nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
7.2 Fotografieren oder Filmen, Verkauf oder Anbieten von Waren ist im Freibad nur mit Genehmigung des Betreibers zulässig.

8.1 Der Aufenthalt im Freibad und in den Schwimmbecken ist nur in üblicher Bekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Bekleidung dieser Anforderung entspricht, trifft das Badpersonal.
8.2 Es besteht kein Badekappenzwang. Badekappen mit Kunsthaar sind nicht gestattet.
8.3 Badeschuhe dürfen in den Schwimmbecken nicht benutzt werden.
8.4 Badekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden. Hierfür sind die vorgesehenen Einrichtungen zu benutzen.

Vor dem Benutzen der Schwimmbecken sind die Badegäste verpflichtet zu duschen. Aus hygienischen Gründen sollten vor Benutzung der Duschen und der Schwimmbecken die Toiletten aufgesucht werden. Bei Benutzung der sanitären Anlagen ist auf einen sparsamen Wasserverbrauch zu achten. In den Becken ist die Verwendung von Seife, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln untersagt.

10.1 Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede vorsätzliche Beschädigung oder Verunreinigung, insbesondere des Badewassers, verpflichtet zum Schadenersatz. Das Betreten der Wärmehalle mit Straßenschuhen ist untersagt. Schäden oder Verunreinigungen sind dem Badpersonal unverzüglich mitzuteilen.

10.2 Für Papier, Wertstoffe, Biomüll und sonstige Abfälle sind Abfallbehälter vorhanden. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Reduzierung der Betriebskosten des Freibades ist der Müll von den Badegästen getrennt zu entsorgen. Bei Verunreinigungen wird vom Badpersonal ein angemessenes Reinigungsentgelt erhoben, das sofort an der Kasse zu bezahlen ist.

11.1 Im Interesse aller Badegäste ist alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Reinlichkeit in den
Badeanlagen widerspricht oder diese gefährden kann. Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als
nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

11.2 Nicht gestattet ist u. a.:
a) Lärmen und der Betrieb mitgebrachter elektronischer Geräte, insbesondere Geräte der Unterhaltungselektronik (Geräte mit
Kopfhörern sind zulässig),
b) Rauchen in sämtlichen Räumen,
c) Ausspucken auf den Boden oder ins Badewasser,
d) Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken, das Mitbringen von Glas sowie Wegwerfen von scharfen Gegenständen,
e) Mitbringen von Tieren und

f) Film- oder Fotoaufnahmen von Badegästen ohne deren ausdrücklich erteilte Einwilligung.

11.3 Zum An- und Auskleiden sind die dafür vorgesehenen Kabinen und Räume zu benutzen.

11.4 Für die Aufbewahrung der Kleidung stehen abschließbare Garderobenschränke zur Verfügung. Sie können für die Dauer des Aufenthalts im Freibad auf eigene Gefahr genutzt und mit einem eigenen Vorhängeschloss verschlossen werden. Spätestens am Ende der Badezeit desselben Tages ist der Garderobenschrank freizumachen. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. Eigene Schlösser, die bei der Räumung durch das Badpersonal zerstört werden mussten, werden nicht ersetzt. Kleidung wird nach beweiskräftiger Beschreibung ausgehändigt.

11.5 Die Garderobenschränke mit den Nr. 27 bis 92 können für die Dauer einer Badesaison zum Preis 25,- Euro gemietet werden. Das Kassenpersonal ist ermächtigt, Mietverträge nach vorgefertigtem Muster gegen Barzahlung an der Kasse zu schließen. Der gemietete Garderobenschrank kann mit einem eigenen Vorhängeschloss verschlossen werden und ist am Ende der Badesaison freizumachen. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
Eigene Schlösser, die bei der Räumung durch das Badpersonal zerstört werden mussten, werden nicht ersetzt. Kleidung wird nachbeweiskräftiger Beschreibung ausgehändigt.

11.6 Das Schwimmbecken darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer dürfen nur den Nichtschwimmerteil, Kleinkinder nur das Planschbecken benutzen.

11.7 Die Benutzung der Sprunganlagen ist nur zu den freigegebenen Zeiten gestattet. Während der freigegebenen Zeiten darf im Sprungbereich nicht geschwommen werden. Die Springer haben unmittelbar nach dem Sprung den Sprungbereich zu verlassen. Den Anordnungen des Badpersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Die Benutzung der Sprunganlage erfolgt auf eigene Gefahr; eine Haftung des Betreibers für etwaige Unfälle ist ausgeschlossen.

11.8 Im Bereich der Wasserrutsche ist alles zu vermeiden, was die Sicherheit anderer Badegäste gefährden könnte. Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist zu wahren und der Wasserbereich vor der Einmündung der Rutsche nach dem Eintauchen unverzüglich zu verlassen. Den Anweisungen des Badpersonals ist Folge zu leisten. Eine Haftung des Betreibers für etwaige Unfälle ist ausgeschlossen.

11.9 Außerdem ist unter anderem nicht gestattet:
a) Andere unterzutauchen oder ins Becken zu stoßen,
b) vom seitlichen Beckenrand in die Becken zu springen,
c) Badegäste außerhalb der extra gekennzeichneten Flächen durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen,
d) auf den Beckenumgängen zu laufen, an Einstiegleitern und Haltestangen zu turnen oder das Trennungsseil zu besteigen.

11.10 Die Benutzung von Schlauchbooten in den Becken ist untersagt. Die Verwendungvon Spielzeug im Wasser ist nur im Nichtschwimmerteil des Beckens und im Planschbecken zulässig und kann bei starkem Besucheraufkommen vom Badpersonal eingeschränkt werden.

11.11 Das Bodentrampolin darf von jeweils einer Person bis zu einem Körpergewicht von 70 kg benutzt werden. Kopfsprünge von Wasserspielgeräten sind verboten. Bei der Benutzung beider Geräte ist auf jüngere Menschen Rücksicht zu nehmen. Den Anweisungen des Betreibers und des Badpersonals ist Folge zu  leisten. Für die unsachgemäße Benutzung haftet der Betreiber nicht.

12.1 Bei Badeunfällen beschränkt sich die Haftung des Betreibers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Badpersonals.

12.2 Unfälle sind unverzüglich dem Badpersonal zu melden. Verspätete Anzeigen schließen Schadenersatzansprüche aus.

12.3 Für Kleidungsstücke, den Inhalt von Taschen und andere persönliche Gegenstände sowie Wertsachen und Geldbeträge haftet der Betreiber nicht.

12.4 Geldbeträge und Wertsachen können in den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsschränken auf eigene Gefahr deponiert werden.

12.5 Wird die Benutzung des Freibads durch Betriebsstörungen oder bei extremen Wetterlagen (z.B. Gewitter) unterbrochen, wird kein Schadenersatz geleistet.

Gegenstände, die im Freibad gefunden werden, sind beim Badpersonal abzugeben. Mit Fundgegenständen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.

14.1 Das Badpersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Vereinsmitglieder
unterstützen das Badpersonal hierbei in angemessener Art und Weise. Den Anordnungen des Badpersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

14.2 Das Badpersonal ist befugt, Personen, die
a) die Sicherheit, Ruhe, Ordnung gefährden,
b) andere Badegäste belästigen,
c) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Badeordnung verstoßen, aus dem Bad zu verweisen. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs nach sich.

14.3 Den in Ziffer 14.2 genannten Personen kann der Zutritt zum Freibad zeitweise oder dauernd untersagt werden (Hausverbot).

Wünsche und Beschwerden nimmt das Badpersonal entgegen. Es schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche und Beschwerden können
schriftlich dem Vorstand des Betreibers vorgebracht werden. Ein für diese Zwecke vorgesehener Postkasten befindet sich im Eingangsbereich der Sparkasse Celle, Zweigstelle Westercelle.

Die Badeordnung in der geänderten Fassung mit der Preisübersicht tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Sie gilt für die Dauer des regulären Badebetriebes uneingeschränkt.
Aus besonderem Anlass (z.B. bei Veranstaltungen) kann der Vorstand des Betreibers Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen der Badeordnung zulassen.

Celle, im April 2019
Förderverein Freibad Westercelle e. V.
Im Original gezeichnet
(Sönke Brockmann)
1. Vorsitzender

Kinder bis 10 Jahre

Bitte beachten Sie, dass Kinder, die jünger als 7 Jahre sind, das Bad nur in Begleitung eines Erwachsenen unter dessen ausschließlicher Verantwortung nutzen dürfen. Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren dürfen das Bad allein betreten, wenn Sie an der Kasse das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze oder eine schriftliche Einwilligung (Vordruck) eines Erziehungsberechtigten hinterlegen.

In Zeiten der Corona-Pandemie sind alle Kinder im Alter bis zu zehn Jahren von mindestens einer volljährigen Person zu begleiten.

Regelung für Notfälle

Die Zahl heftiger Gewitter, Starkregenereignisse und anderer Naturkatastrophen hat steigendeTendenz. Im Jahr 2016 hat es insbesondere im Süden Deutschlands Veranstaltungen gegeben, bei denen erhebliche Schäden zu verzeichnen waren. Die Sicherheit unserer Besucherinnen und Besucher liegt uns sehr am Herzen. Aus diesem Grund gilt auch in diesem Sommer eine Notfallregelung, die sowohl für den Badebtrieb als auch für unsere Veranstaltungen Anwendung findet. Als Notfall gilt jede unvorhergesehene Situation, die die körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit von Badegästen oder Gästen einer Veranstaltung des Fördervereins im Freibad Westercelle gefährden könnte. Ein Notfall tritt insbesondere ein bei Chloralarm, Feuer und Unwettern wie z.B. Gewittern mit Sturm, Hagelschlag oder Starkregen.

Pandemieplan

Das Freibad Westercelle eröffnet die Badesaison 2021 unter Beachtung der Regelungen des Pandemieplans. Der Pandemieplan ergänzt die Badeordnung und hängt im Eingangsbereich des Freibades aus.

Anfahrt

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Freibad Westercelle

Wilhelm-Hasselmann-Straße 49
29227 Celle
Tel.: 05141 977369

Parkplätze & ÖPNV

In direkter Nähe zum Freibad finden Sie ausreichend kostenfreie Parkplätze.
Mit dem Bus fahren Sie mit der Linie 7 ab Schloßplatz Richtung Fohlenweg bis zur Haltestelle Nordweg. Von dort sind es noch etwa 450 Meter (Vogelberg ->Ringelhorst).

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